Der gesprochene Text
Ist ein Einarbeitungskonzept Pflicht?
Ist ein Einarbeitungskonzept in der Pflege Pflicht? Für Pflegeheime und ambulante Dienste: ja. Das verlangen die Qualitätsregeln nach § 113 SGB XI. Sie sind verbindlich. Für ambulante Dienste gilt seit dem 1. Juli 2026 eine neue Fassung.
Ein Plan für die ersten sechs Wochen
Den Inhalt legen die Regeln nicht fest. Unser Vorschlag: ein Plan für die ersten sechs Wochen. Zuerst Haus, Hygiene und Notfall. Dann Abläufe, Dokumentation und Übergabe. Dann eigene Aufgaben mit Begleitung. Jede neue Kraft bekommt einen festen Paten. Er begleitet die ersten Dienste, hakt ab, was sitzt, und unterschreibt. So entsteht der Nachweis.
Was Videos leisten
Kurze Videos aus dem eigenen Haus zeigen vorab die Grundlagen, für jeden gleich und mit Untertiteln. Die Begleitung im Dienst ersetzen sie nicht.
Kostenlose Vorlage
Das Gerüst für Ihr Einarbeitungskonzept gibt es kostenlos auf betriebscampus.de.