Der gesprochene Text
Beurteilung vor der Schwangerschaft
Mutterschutz beginnt nicht erst mit der Schwangerschaft. Jeder Betrieb beurteilt vorher, welche Gefahren drohen. Für jede Tätigkeit prüfen Sie: Sind Schutzmaßnahmen nötig, muss der Arbeitsplatz umgestaltet werden, oder geht die Tätigkeit dort nicht weiter? Auch wenn gerade niemand schwanger ist.
Alle informieren, auch Männer
Über das Ergebnis informieren Sie alle Beschäftigten. Auch die Männer, denn auch Vorgesetzte müssen richtig handeln. Beispiele aus dem Gesetz: Kontakt mit Röteln, schweres Heben und Tragen, langes Stehen, Hitze und Akkordarbeit.
Wenn eine Frau schwanger ist
Teilt eine Frau ihre Schwangerschaft mit, legen Sie die Schutzmaßnahmen fest, bieten ein Gespräch an und benachrichtigen die Aufsichtsbehörde. Eine Vorlage zur Information der Beschäftigten gibt es kostenlos auf betriebscampus.de.