Der gesprochene Text
Wer die Belehrung braucht
Küche, Bäckerei, Metzgerei, Kantine: Wer mit bestimmten Lebensmitteln arbeitet, braucht eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Die erste macht das Gesundheitsamt. Die Bescheinigung darf bei Arbeitsbeginn höchstens drei Monate alt sein.
Folgebelehrung durch den Arbeitgeber
Danach ist der Arbeitgeber dran: Er belehrt nach Aufnahme der Tätigkeit und dann alle zwei Jahre. Das ist die Folgebelehrung nach Paragraf 43. Inhalt: bei welchen Erkrankungen jemand nicht arbeiten darf, etwa Salmonellose oder andere infektiöse Magen-Darm-Erkrankungen. Dass infizierte Wunden dazugehören. Und dass solche Gründe sofort dem Arbeitgeber gemeldet werden.
Nachweis und Video
Die Teilnahme wird dokumentiert. Bescheinigung und letzte Belehrung liegen im Betrieb bereit. Ein Video sorgt dafür, dass alle dasselbe hören, auch in ihrer Sprache. Ob das Ihrem Gesundheitsamt genügt, klären Sie im Zweifel dort.
Kostenlose Vorlage
Die Vorlage für den Nachweis gibt es kostenlos auf betriebscampus.de.