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Hygieneschulung nach § 4 LMHV: wer, wie oft, welcher Nachweis

Für wen sie gilt, wie oft sie fällig ist und wie Sie sie nachweisen. Mit Vorlage.

0:54 Min. Der Film kommt von unserem Speicher in Frankfurt, nicht von YouTube. Die Untertitel sind im Bild.

Kapitel

Der gesprochene Text

Schulung oder Belehrung?

Wer mit Lebensmitteln arbeitet, braucht eine Hygieneschulung. Und die ist etwas anderes als die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Pflicht ist sie für alle, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Die Behörde kann den Nachweis verlangen. Zur Personalhygiene gehören Sauberkeit und saubere Arbeitskleidung. Und wer Durchfall oder infizierte Wunden hat, meldet das dem Betrieb sofort.

Wie oft schulen?

Einen festen Abstand nennt die Verordnung nicht. Viele Behörden erwarten eine Schulung zu Beginn und danach mindestens einmal jährlich. Halten Sie fest: Datum, Ort, Dauer, wer geschult hat, die Themen und die Unterschriften der Teilnehmer. Ein Nachweis für die Hygieneschulung gibt es kostenlos auf betriebscampus.de.

Ausführlich mit Rechtsgrundlagen und QuellenHygieneschulung nach § 4 LMHV: was Lebensmittelbetriebe wissen müssen
Zum Ratgeber
Vorlage: Nachweis der Hygieneschulung nach § 4 LMHVEine Seite zum Ausdrucken: Datum, Ort, Dauer, schulende Person, Sachgebiete nach Anlage 1 LMHV zum Abhaken und Unterschriften der Teilnehmer. Muster ohne Gewähr, bitte an Ihren Betrieb anpassen.
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Eugen Beckel
Eugen BeckelGründer, Betriebscampus

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