Der gesprochene Text
Schulung oder Belehrung?
Wer mit Lebensmitteln arbeitet, braucht eine Hygieneschulung. Und die ist etwas anderes als die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Pflicht ist sie für alle, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Die Behörde kann den Nachweis verlangen. Zur Personalhygiene gehören Sauberkeit und saubere Arbeitskleidung. Und wer Durchfall oder infizierte Wunden hat, meldet das dem Betrieb sofort.
Wie oft schulen?
Einen festen Abstand nennt die Verordnung nicht. Viele Behörden erwarten eine Schulung zu Beginn und danach mindestens einmal jährlich. Halten Sie fest: Datum, Ort, Dauer, wer geschult hat, die Themen und die Unterschriften der Teilnehmer. Ein Nachweis für die Hygieneschulung gibt es kostenlos auf betriebscampus.de.