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Pflichtschulungen in Pflegeheim und Pflegedienst: was wie oft fällig ist

Jährlich fällig sind in der Pflege vor allem die Unterweisungen zu Arbeitsschutz, Biostoffen, Gefahrstoffen und Brandschutz. Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Betreuungskräfte in Heimen brauchen jährlich mindestens 16 Unterrichtsstunden. Zur Hygiene regeln die Länder Einzelheiten. Für Medizinprodukte gibt es eine Einweisung ohne festen Abstand.

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0:00 Gibt es eine Liste? Welche Schulungen sind in Pflegeheim und Pflegedienst Pflicht, und wie oft? Eine einzige Liste dafür gibt es nicht. Jedes Jahr fällig: die allgemeine Unterweisung, Biostoffe und Gefahrstoffe, mündlich und mit Unterschrift, und der Brandschutz.

0:18 Ersthelfer, Brandschutzhelfer, Medizinprodukte, Hygiene Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet. Bei Brandschutzhelfern legt der Arbeitgeber den Abstand fest, bewährt sind zwei bis fünf Jahre. Medizinprodukte: Einweisung vor dem Benutzen, ohne festen Abstand. Die Hygiene regelt jedes Land selbst. Betreuungskräfte in Heimen brauchen jährlich mindestens 16 Unterrichtsstunden.

0:41 Fortbildungsplan und Nachweis Legen Sie alle Themen in Ihren Fortbildungsplan und halten Sie fest, wer wann teilgenommen hat. Die Übersicht aller Pflichtschulungen gibt es kostenlos auf betriebscampus.de.

Was hier Pflicht heißt

Eine einzige Liste aller Pflichtschulungen gibt es nicht. Die Pflichten stehen in Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften. Dazu kommen die Qualitätsregeln nach § 113 SGB XI. Sie verlangen von Heimen und ambulanten Diensten einen schriftlichen Fortbildungsplan, der alle Mitarbeiter je nach Bedarf einbezieht.

Expertenstandards führen wir hier nicht als gesetzliche Pflichtschulung. Die frühere Vorschrift dazu, § 113a SGB XI, ist weggefallen. Was der Medizinische Dienst bei seinen Prüfungen dazu ansieht, haben wir nicht untersucht. Fragen Sie im Zweifel Ihren Verband oder Ihre Pflegekasse.

Die Übersicht

ThemaWie oftGrundlage
Allgemeine Unterweisung Arbeitsschutzbei Einstellung und Veränderungen, mindestens jährlich§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1
Biostoffe, etwa Infektionen und Nadelstichevor der Beschäftigung, dann mindestens jährlich, mündlich, mit Unterschrift§ 14 BioStoffV, konkretisiert in TRBA 250
Gefahrstoffe, etwa Reinigungs- und Desinfektionsmittel, soweit sie Gefahrstoffe sindvor der Beschäftigung, dann mindestens jährlich, mündlich, mit Unterschrift§ 14 GefStoffV
Brandschutz für allevor der Tätigkeit, dann mindestens jährlich§ 6 ArbStättV, ASR A2.2 Nr. 7.2
BrandschutzhelferAbstand legt der Arbeitgeber fest, bei normaler Brandgefährdung bewährt: 2 bis 5 JahreASR A2.2 Nr. 7.3
Ersthelferin der Regel alle zwei Jahre§ 26 DGUV Vorschrift 1
Heben und Tragenals Teil der Unterweisung nach § 12 ArbSchG§ 4 LasthandhabV
MedizinprodukteEinweisung vor dem Benutzen, kein fester Abstand§ 4 MPBetreibV
Hygieneregeln die Länder§ 35 IfSG und Verordnungen der Länder
Betreuungskräfte in Heimenjährlich mindestens 16 Unterrichtsstunden§ 53b SGB XI, Betreuungskräfte-Richtlinie § 4 Abs. 4

Mehr zu Biostoffen und Gefahrstoffen unter Gefahrstoff-Unterweisung, zum Brandschutz unter Brandschutzunterweisung und zur Ersten Hilfe unter Erste Hilfe im Betrieb.

Hygiene: was die Länder regeln

Pflegeheime, Tagespflege und ambulante Pflegedienste müssen die nötigen Maßnahmen gegen Infektionen treffen. Sie legen ihre Abläufe in Hygieneplänen fest. Das Gesundheitsamt überwacht das (§ 35 Abs. 1 IfSG).

Für vollstationäre Einrichtungen müssen die Landesregierungen Verordnungen erlassen. Darin geht es unter anderem um Schulung des Personals und Hygienebeauftragte (§ 35 Abs. 3 IfSG). Wie oft geschult wird, regelt also jedes Land selbst. Sehen Sie in der Verordnung Ihres Landes nach.

Medizinprodukte: Einweisung statt Jahresschulung

Ein Medizinprodukt darf nur benutzen, wer die nötige Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung hat und eingewiesen ist (§ 4 MPBetreibV). Eine Einweisung ist nicht nötig, wenn schon in ein baugleiches Gerät eingewiesen wurde.

Bei aktiven Geräten, die nicht implantiert werden, wird die Einweisung dokumentiert. Bei Software gilt die Pflicht auch nach Aktualisierungen, die die Bedienung mehr als geringfügig ändern. Die Verordnung gilt in neuer Fassung. Prüfen Sie den aktuellen Text auf gesetze-im-internet.de.

Betreuungskräfte in Heimen

Für zusätzliche Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen gilt eine eigene Richtlinie nach § 53b SGB XI. Neben Praktikum und Qualifizierung verlangt sie regelmäßige Fortbildung. Diese umfasst jährlich mindestens 16 Unterrichtsstunden. Darin wird das Wissen aufgefrischt und die eigene Arbeit gemeinsam besprochen. Die Richtlinie gilt nur für Heime, nicht für ambulante Dienste.

Einarbeitung und Fortbildungsplan

Die Pflichtunterweisungen gehören in die ersten Tage jeder neuen Kraft. Wie Sie das einplanen, steht im Einarbeitungskonzept Pflege. Für die Übergabe im Dienst hilft Übergabe in der Pflege mit SBAR.

Legen Sie alle Themen der Tabelle in Ihren Fortbildungsplan. Wer wann teilgenommen hat, halten Sie fest, bei Biostoffen und Gefahrstoffen mit Unterschrift. Die allgemeine Unterweisung muss ebenfalls dokumentiert werden (§ 4 DGUV Vorschrift 1).

So geht es mit Betriebscampus

Betriebscampus dreht mit Ihren eigenen Leuten kurze Lern- und Unterweisungsvideos, in Ihrem Haus und mit Ihren Abläufen. Untertitel gibt es in den Sprachen Ihres Teams.

Wer ein Video gesehen hat, bestätigt das per Klick. Den Nachweis erhalten Sie als PDF. Kurze Wissensfragen nach jedem Video sind unser nächster Ausbauschritt. Das Gespräch ersetzen wir nicht. Zu Biostoffen und Gefahrstoffen wird ohnehin mündlich unterwiesen.

Häufige Fragen

Welche Schulungen sind in der Pflege jährlich Pflicht?

Die Unterweisungen zu Arbeitsschutz, Biostoffen, Gefahrstoffen und Brandschutz. Betreuungskräfte in Heimen brauchen jährlich mindestens 16 Unterrichtsstunden Fortbildung.

Wie oft müssen Ersthelfer fortgebildet werden?

In der Regel alle zwei Jahre (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1). Wer einen Beruf des Gesundheitswesens hat, gilt als fortgebildet, wenn er regelmäßig vergleichbare Fortbildungen besucht oder im Beruf regelmäßig Erste Hilfe leistet.

Sind Expertenstandards eine gesetzliche Pflichtschulung?

Als gesetzliche Pflichtschulung stellen wir sie nicht dar. Die frühere Vorschrift dazu, § 113a SGB XI, ist weggefallen.

Wie oft ist eine Hygieneschulung Pflicht?

Das regelt jedes Land selbst. Für Heime müssen die Länder per Verordnung auch die Schulung des Personals regeln (§ 35 Abs. 3 IfSG).

Quellen

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Eugen Beckel
Eugen BeckelGründer, Betriebscampus

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