BetriebscampusDer Schulungsbereich für Ihren Betrieb Gespräch vereinbaren

Erste Hilfe im Betrieb: was Arbeitgeber regeln müssen

Ab zwei anwesenden Beschäftigten braucht ein Betrieb mindestens einen Ersthelfer, bei mehr als 20 sind es 5 % in Verwaltung und Handel und 10 % in sonstigen Betrieben (§ 26 DGUV Vorschrift 1). Die Lehrgangsgebühren tragen die Unfallversicherungsträger. Alle Beschäftigten werden mindestens einmal im Jahr zur Ersten Hilfe unterwiesen.

Wie viele Ersthelfer nötig sind

  • 2 bis 20 anwesende Versicherte: mindestens 1 Ersthelfer
  • mehr als 20 in Verwaltungs- und Handelsbetrieben: 5 %
  • mehr als 20 in sonstigen Betrieben: 10 %
  • Kindertageseinrichtungen: 1 Ersthelfer je Kindergruppe

Urlaub, Krankheit und Schichten sind einzurechnen. Weniger geht nur im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1).

Ausbildung und Fortbildung

Ausgebildet wird bei einer vom Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle, in 9 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Fortgebildet wird in der Regel alle zwei Jahre, ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten (§ 26 Abs. 2 und 3 DGUV Vorschrift 1). Online-Kurse zählen nicht, nur Präsenz (DGUV). Für Kitas gibt es eine eigene Erste-Hilfe-Schulung für die Kinderbetreuung.

Wer die Kurse bezahlt

Die Unfallversicherungsträger tragen die Lehrgangsgebühren für die erforderliche Zahl an Ersthelfern (§ 23 SGB VII). Das Gehalt läuft während des Kurses weiter, Fahrtkosten trägt das Unternehmen. Ob vorher eine Kostenübernahmeerklärung nötig ist, regelt jede Berufsgenossenschaft und Unfallkasse anders. Das am besten vorab beim eigenen Träger klären.

Erste-Hilfe-Leistungen dokumentieren

Jede Erste-Hilfe-Leistung wird dokumentiert, auch bei kleinen Verletzungen, und fünf Jahre vertraulich aufbewahrt (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1). Festgehalten werden Name, Ort, Datum, Uhrzeit und Hergang, Art der Verletzung, Zeugen, Art der Hilfe und Name des Helfers. Ein Meldeblock reicht, eine elektronische Form auch.

Die jährliche Unterweisung aller Beschäftigten

Unterwiesen wird vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal im Jahr (§ 4 DGUV Vorschrift 1, § 6 ArbStättV). Inhalte laut DGUV:

  • wer im Betrieb Ersthelfer ist
  • wo und wie der Notruf abgesetzt wird
  • wem Unfälle zu melden sind
  • wo das Erste-Hilfe-Material liegt
  • was bei Arbeitsunfällen zu tun ist und welche Ärzte aufzusuchen sind
  • wie Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert werden

Dazu gehört ein aktueller Aushang mit Notruf, Ersthelfern, Ärzten und Krankenhäusern (§ 24 Abs. 5 DGUV Vorschrift 1).

Wie Videos helfen

Der Ersthelferkurs bleibt Präsenz. Die jährliche Unterweisung aller Beschäftigten lässt sich aber gut mit einem kurzen Video vorbereiten: wo der Verbandkasten hängt, wer die Ersthelfer sind und wie der Notruf in Ihrem Betrieb läuft. Rückfragen müssen möglich bleiben.

Vorlage: Nachweis der UnterweisungEine Seite zum Ausdrucken für jede Unterweisung: Anlass, Themen zum Abhaken, Teilnehmer und Unterschriften. Muster ohne Gewähr, bitte an Ihren Betrieb anpassen.
PDF herunterladen

Häufige Fragen

Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb mit 100 Beschäftigten?

In einem Verwaltungs- oder Handelsbetrieb 5 %, also 5, in sonstigen Betrieben 10 %, also 10. Urlaub, Krankheit und Schichten kommen hinzu.

Wer bezahlt den Ersthelferkurs?

Die Lehrgangsgebühren trägt die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse für die erforderliche Zahl an Ersthelfern. Gehalt und Fahrtkosten trägt das Unternehmen.

Wie lange muss die Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen aufbewahrt werden?

Fünf Jahre, vertraulich (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1).

Quellen

Weiterlesen

Betriebscampus für Ihre Branche:

Erstgespräch

30 Minuten. Dann wissen Sie, ob es sich für Ihren Betrieb lohnt.

Wir sehen uns gemeinsam an, wo bei Ihnen Wissen festgehalten werden sollte, und ob Sie einer der Pilotbetriebe sein möchten. Kostenlos, per Video, ohne Vorbereitung.

Eugen Beckel
Eugen BeckelGründer, Betriebscampus

Der Kalender kommt von Calendly und lädt erst nach Ihrem Klick. In neuem Fenster öffnen

3 Pilotplätze freiGespräch vereinbaren