Wie viele Ersthelfer nötig sind
- 2 bis 20 anwesende Versicherte: mindestens 1 Ersthelfer
- mehr als 20 in Verwaltungs- und Handelsbetrieben: 5 %
- mehr als 20 in sonstigen Betrieben: 10 %
- Kindertageseinrichtungen: 1 Ersthelfer je Kindergruppe
Urlaub, Krankheit und Schichten sind einzurechnen. Weniger geht nur im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger (§ 26 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1).
Ausbildung und Fortbildung
Ausgebildet wird bei einer vom Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle, in 9 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten. Fortgebildet wird in der Regel alle zwei Jahre, ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten (§ 26 Abs. 2 und 3 DGUV Vorschrift 1). Online-Kurse zählen nicht, nur Präsenz (DGUV). Für Kitas gibt es eine eigene Erste-Hilfe-Schulung für die Kinderbetreuung.
Wer die Kurse bezahlt
Die Unfallversicherungsträger tragen die Lehrgangsgebühren für die erforderliche Zahl an Ersthelfern (§ 23 SGB VII). Das Gehalt läuft während des Kurses weiter, Fahrtkosten trägt das Unternehmen. Ob vorher eine Kostenübernahmeerklärung nötig ist, regelt jede Berufsgenossenschaft und Unfallkasse anders. Das am besten vorab beim eigenen Träger klären.
Erste-Hilfe-Leistungen dokumentieren
Jede Erste-Hilfe-Leistung wird dokumentiert, auch bei kleinen Verletzungen, und fünf Jahre vertraulich aufbewahrt (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1). Festgehalten werden Name, Ort, Datum, Uhrzeit und Hergang, Art der Verletzung, Zeugen, Art der Hilfe und Name des Helfers. Ein Meldeblock reicht, eine elektronische Form auch.
Die jährliche Unterweisung aller Beschäftigten
Unterwiesen wird vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal im Jahr (§ 4 DGUV Vorschrift 1, § 6 ArbStättV). Inhalte laut DGUV:
- wer im Betrieb Ersthelfer ist
- wo und wie der Notruf abgesetzt wird
- wem Unfälle zu melden sind
- wo das Erste-Hilfe-Material liegt
- was bei Arbeitsunfällen zu tun ist und welche Ärzte aufzusuchen sind
- wie Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert werden
Dazu gehört ein aktueller Aushang mit Notruf, Ersthelfern, Ärzten und Krankenhäusern (§ 24 Abs. 5 DGUV Vorschrift 1).
Wie Videos helfen
Der Ersthelferkurs bleibt Präsenz. Die jährliche Unterweisung aller Beschäftigten lässt sich aber gut mit einem kurzen Video vorbereiten: wo der Verbandkasten hängt, wer die Ersthelfer sind und wie der Notruf in Ihrem Betrieb läuft. Rückfragen müssen möglich bleiben.
Häufige Fragen
Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb mit 100 Beschäftigten?
In einem Verwaltungs- oder Handelsbetrieb 5 %, also 5, in sonstigen Betrieben 10 %, also 10. Urlaub, Krankheit und Schichten kommen hinzu.
Wer bezahlt den Ersthelferkurs?
Die Lehrgangsgebühren trägt die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse für die erforderliche Zahl an Ersthelfern. Gehalt und Fahrtkosten trägt das Unternehmen.
Wie lange muss die Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen aufbewahrt werden?
Fünf Jahre, vertraulich (§ 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1).