Unterweisung aller Beschäftigten
- Inhalte: Brandverhütung, Verhalten im Brandfall, Nutzung der Fluchtwege
- vor Aufnahme der Beschäftigung und bei Veränderung des Tätigkeitsbereichs
- danach mindestens einmal im Jahr (§ 6 Abs. 4 ArbStättV, ASR A2.2 Nr. 7.2)
- dokumentiert (DGUV Information 205-023)
Wie viele Brandschutzhelfer nötig sind
Die Zahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. In der Regel reichen 5 % der Beschäftigten (ASR A2.2 Nr. 7.3). Mehr können nötig sein bei erhöhter Brandgefährdung, vielen anwesenden Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität oder großen Gebäuden. Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit sind einzurechnen.
Ausbildung der Brandschutzhelfer
Bei normaler Brandgefährdung umfasst die Theorie mindestens zwei Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten, dazu kommt eine praktische Löschübung, nach Erfahrung 5 bis 10 Minuten je Teilnehmer (DGUV Information 205-023). Inhalte sind vorbeugender Brandschutz, die Brandschutzorganisation im Betrieb, Feuerlöscheinrichtungen, Gefahren durch Brände und das Verhalten im Brandfall. Danach folgt die Einweisung in den eigenen Bereich.
Wiederholt wird je nach Gefährdung alle zwei bis fünf Jahre, das Intervall legt der Arbeitgeber fest.
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096
- Teil A: Aushang für alle Personen in der Arbeitsstätte, auch Besucher
- Teil B: für alle Beschäftigten, Grundlage der Unterweisung
- Teil C: für Beschäftigte mit Aufgaben im Brandschutz, etwa Brandschutzhelfer
Arbeitsschutzrechtlich ist eine Brandschutzordnung nicht in jedem Fall Pflicht, sie kann sich aber aus dem Baurecht ergeben. Im Zweifel bei der Baubehörde nachfragen.
Was Video leisten kann
Die jährliche Unterweisung aller Beschäftigten lässt sich gut mit einem Video vorbereiten: Fluchtwege, Sammelplatz und Feuerlöscher im eigenen Gebäude. Rückfragen müssen möglich bleiben.
Für Brandschutzhelfer ist die persönliche Einweisung in den Betrieb Pflicht, und die Löschübung lässt sich nicht ersetzen. Virtuelle Brandsimulation ist für ihre Erstausbildung nicht zulässig (DGUV).
Häufige Fragen
Wie oft muss die Brandschutzunterweisung wiederholt werden?
Für alle Beschäftigten mindestens einmal im Jahr (§ 6 Abs. 4 ArbStättV). Brandschutzhelfer wiederholen ihre Ausbildung mit Löschübung je nach Gefährdung alle zwei bis fünf Jahre.
Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Betrieb?
In der Regel 5 % der Beschäftigten, mehr bei erhöhter Brandgefahr, vielen Personen oder großen Gebäuden (ASR A2.2).
Kann ein Feuerwehrmann Brandschutzhelfer sein?
Ja, wer in der freiwilligen Feuerwehr die Grundausbildung mit praktischer Feuerlöscherunterweisung abgeschlossen hat, kann direkt eingesetzt werden, wenn er die betrieblichen Gegebenheiten kennt (DGUV, 2025).