BetriebscampusDer Schulungsbereich für Ihren Betrieb Gespräch vereinbaren

Schulungsvideos für Kitas und Kita-Träger

Ein Träger mit mehreren Kitas will, dass Kinderschutz, Hygiene und Eingewöhnung überall gleich gut laufen. Neue Fachkräfte und Quereinsteiger lernen das bisher in jeder Einrichtung anders. Betriebscampus zeigt es einmal richtig, erklärt von Ihren eigenen Fachkräften.

Pflicht

Was in Ihrer Branche unterwiesen werden muss

Diese Unterweisungen und Belehrungen kommen in den meisten Betrieben der Branche vor. Welche bei Ihnen gelten, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

ThemaGrundlage
Belehrung vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens alle zwei Jahre, Protokoll drei Jahre aufbewahren§ 34 Abs. 5a IfSG
Belehrung für Küche und Essensausgabe§ 43 IfSG
Kinderschutz und Einschätzung bei Gefährdung§ 8a SGB VIII
Hygieneplan der Einrichtung§ 36 Abs. 1 IfSG
Erste Hilfe, ein Ersthelfer je Kindergruppe§ 26 DGUV Vorschrift 1

Unterweisung per Video ist erlaubt, wenn sie zum Arbeitsplatz passt, das Verständnis prüft und jederzeit ein Gespräch möglich ist. Mehr dazu im Ratgeber

Ihr Betrieb

Was nur in Ihrem Betrieb gilt

Das steht in keiner fertigen Schulung. Genau das halten wir mit Ihren Leuten fest:

  • Eingewöhnung nach Ihrem Konzept
  • Elterngespräche
  • Bildungsdokumentation
  • Leitbild Ihres Trägers
  • Abläufe im Tagesablauf
Beispiel

So kann das aussehen

Eine Quereinsteigerin beginnt in Ihrer dritten Kita. Vorab sieht sie, wie der Träger Eingewöhnung und Kinderschutz handhabt, erklärt von einer erfahrenen Kollegin. In allen Einrichtungen gilt dasselbe.

ihr-betrieb.betriebscampus.de
Betriebscampus

Was Sie bekommen

  • Lernvideos mit Ihren Leuten oder als Animation
  • Eigener Campus im Auftritt Ihres Betriebs
  • Untertitel in den Sprachen Ihres Teams
  • Nachweis der Pflichtunterweisungen
  • Wissensdatenbank mit KI, gemeinsam entwickelt
  • Persönlich betreut von Eugen Beckel
Fragen

Häufige Fragen

Werden Kinder gefilmt?

Nein. Wir filmen Fachkräfte oder machen ein animiertes Erklärvideo. Kinder sind nicht im Bild.

Wie hilft das bei der Belehrung nach § 34 IfSG?

Die Belehrung ist vor Aufnahme der Tätigkeit und mindestens alle zwei Jahre fällig, das Protokoll bleibt drei Jahre. Ein Video sorgt in jeder Kita für dieselben Inhalte, und wer es gesehen und bestätigt hat, steht im Nachweis.

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Andere Branchen:

Erstgespräch

30 Minuten. Dann wissen Sie, ob es sich für Ihren Betrieb lohnt.

Wir sehen uns gemeinsam an, wo bei Ihnen Wissen festgehalten werden sollte, und ob Sie einer der Pilotbetriebe sein möchten. Kostenlos, per Video, ohne Vorbereitung.

Eugen Beckel
Eugen BeckelGründer, Betriebscampus

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