BetriebscampusDer Schulungsbereich für Ihren Betrieb Gespräch vereinbaren

Unterweisungsvideos für die Zeitarbeit

In der Zeitarbeit beginnt jeder Einsatz mit einer Unterweisung. Der Entleiher unterweist vor Arbeitsbeginn, Ihre Pflichten als Verleiher bleiben bestehen. Betriebscampus macht Ihre Grundlagen zu kurzen Videos, die Ihre Mitarbeiter vor dem Einsatz sehen, mit Nachweis.

Pflicht

Was in Ihrer Branche unterwiesen werden muss

Diese Unterweisungen und Belehrungen kommen in den meisten Betrieben der Branche vor. Welche bei Ihnen gelten, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

ThemaGrundlage
Unterweisung vor Beginn und bei Veränderungen durch den Entleiher§ 11 Abs. 6 AÜG, § 12 Abs. 2 ArbSchG
Hinweis auf nötige Qualifikationen und besondere Gefahren§ 11 Abs. 6 AÜG
Allgemeine Unterweisung, Schutzausrüstung und Erste Hilfe§ 12 ArbSchG, PSA-Benutzungsverordnung

Unterweisung per Video ist erlaubt, wenn sie zum Arbeitsplatz passt, das Verständnis prüft und jederzeit ein Gespräch möglich ist. Mehr dazu im Ratgeber

Ihr Betrieb

Was nur in Ihrem Betrieb gilt

Das steht in keiner fertigen Schulung. Genau das halten wir mit Ihren Leuten fest:

  • Grundkurs Ihres Unternehmens
  • Auftreten beim Kunden
  • Ansprechpartner und Meldewege
  • Zeiterfassung und Abrechnung
  • Was bei Unfall oder Krankheit zu tun ist
Beispiel

So kann das aussehen

Ein Mitarbeiter wechselt nächste Woche zu einem neuen Kunden. Vorab sieht er Ihre Grundlagen noch einmal auf dem Handy und bestätigt sie per Klick. Die Unterweisung am Einsatzort macht der Kunde, der Nachweis Ihrer Grundlagen liegt bei Ihnen.

ihr-betrieb.betriebscampus.de
Betriebscampus

Was Sie bekommen

  • Lernvideos mit Ihren Leuten oder als Animation
  • Eigener Campus im Auftritt Ihres Betriebs
  • Untertitel in den Sprachen Ihres Teams
  • Nachweis der Pflichtunterweisungen
  • Wissensdatenbank mit KI, gemeinsam entwickelt
  • Persönlich betreut von Eugen Beckel
Fragen

Häufige Fragen

Wer muss unterweisen, Verleiher oder Entleiher?

Beide haben Pflichten. Der Entleiher unterweist vor Beginn der Tätigkeit und bei Veränderungen (§ 11 Abs. 6 AÜG), die Pflichten des Verleihers bleiben bestehen. Betriebscampus deckt Ihre Grundlagen ab und macht sie nachweisbar.

Funktioniert das bei vielen Mitarbeitern in verschiedenen Einsätzen?

Ja. Jeder sieht die Videos auf dem Handy, und Sie sehen, wer welche Unterweisung bestätigt hat.

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Andere Branchen:

Erstgespräch

30 Minuten. Dann wissen Sie, ob es sich für Ihren Betrieb lohnt.

Wir sehen uns gemeinsam an, wo bei Ihnen Wissen festgehalten werden sollte, und ob Sie einer der Pilotbetriebe sein möchten. Kostenlos, per Video, ohne Vorbereitung.

Eugen Beckel
Eugen BeckelGründer, Betriebscampus

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