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Unterweisung per Video: was erlaubt ist und wo ein Film nicht reicht

Eine Unterweisung per Video ist erlaubt, aber nur als Hilfsmittel. Sie muss zum Arbeitsplatz passen, Rückfragen müssen möglich sein. Der Arbeitgeber prüft, ob alles verstanden wurde (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-001). Gefahrstoffe und Biostoffe werden mündlich unterwiesen. Erste Hilfe, Löschübung, Staplerprüfung und Absturzsicherung brauchen Praxis.

Besonders wichtig für: Handwerk, Autohäuser

Was das Gesetz verlangt

Das Arbeitsschutzgesetz schreibt keine bestimmte Form vor. Es verlangt eine Unterweisung, die ausreichend und angemessen ist und während der Arbeitszeit stattfindet (§ 12 ArbSchG). Sie besteht aus Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich ausgerichtet sind.

Die DGUV Vorschrift 1 ergänzt drei Punkte (§ 4 DGUV Vorschrift 1):

  • Die Unterweisung wird mindestens einmal jährlich wiederholt.
  • Sie wird dokumentiert.
  • Die Inhalte werden in verständlicher Weise vermittelt.

Ein Verbot von Videos steht in keiner der beiden Vorschriften. Ein Video muss aber alles leisten, was jede andere Unterweisung auch leisten muss. Wie Sie den Nachweis führen, steht im Ratgeber Unterweisung nachweisen.

Was die DGUV zu elektronischen Unterweisungen sagt

Die DGUV Regel 100-001 erklärt, wie die Vorschrift 1 gemeint ist. In der Ausgabe vom Juni 2025 steht zur Unterweisung:

  • Sie erfolgt in verständlicher Form und Sprache.
  • Die Verantwortlichen überzeugen sich, dass die Inhalte verstanden wurden.
  • Rückfragen an die unterweisende Person müssen möglich sein.
  • Unterlagen nur zum Selbststudium zu übergeben, reicht nicht aus.
  • Mit elektronischen Hilfsmitteln kann es nötig sein, einige Abläufe zusätzlich praktisch zu zeigen.

Die DGUV nennt auch Vorteile: Videos und Lernprogramme lassen sich wiederholen, mehrsprachig aufbereiten und von unterwegs ansehen. Als Grenzen nennt sie Arbeiten an Maschinen, komplexe Gefahrensituationen und das richtige Anlegen von Atemschutz und anderer Schutzausrüstung.

Geprüfte Programme: DGUV Test

Das Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG) prüft seit 2009 elektronische Hilfsmittel für die Unterweisung. In seinem Selbstcheck von 2018 fasst das IAG seine Anforderungen in drei Bedingungen zusammen:

  • Die Inhalte sind auf den Arbeitsplatz zugeschnitten.
  • Es gibt eine Verständnisprüfung.
  • Ein Gespräch zwischen Beschäftigten und Unterweisenden ist jederzeit möglich.

Für die Auswahl bietet das IAG diesen Selbstcheck mit vier Teilen an. Wirbt ein Anbieter mit einem Prüfzeichen, lassen Sie sich das gültige Zertifikat zeigen.

Wo ein Video nicht reicht

Für einige Themen schreiben Verordnungen und Regeln eine mündliche Unterweisung, einen Kurs oder praktische Übungen vor. Das Video bereitet dann vor, ersetzt aber nichts davon.

ThemaVideo als HilfsmittelWas zusätzlich nötig istGrundlage
Allgemeine UnterweisungjaRückfragen ermöglichen, Verständnis prüfen, dokumentieren§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1
Gefahrstoffezur Vorbereitungmündliche Unterweisung anhand der Betriebsanweisung, Unterschrift§ 14 GefStoffV, TRGS 555 Nr. 5.3
Biostoffe, etwa in der Pflegenur ergänzendmündliche Unterweisung anhand der Betriebsanweisung, Unterschrift§ 14 BioStoffV
Ersthelfernur zur ErinnerungAusbildung bei einer ermächtigten Stelle, Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre§ 26 DGUV Vorschrift 1
Brandschutzhelferfür die TheorieLöschübung mit FeuerlöscheinrichtungenASR A2.2 Nr. 7.3
Stapler mit Fahrersitz oder Fahrerstandfür die betriebliche UnterweisungAusbildung, Prüfung in Theorie und Praxis, schriftlicher Auftrag§ 7 DGUV Vorschrift 68
Schutzausrüstung gegen Absturzfür die TheorieUnterweisung mit praktischen Übungen§ 31 DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 312-001

So machen Sie es richtig

Ein gutes Vorgehen verbindet das Video mit dem, was nur ein Mensch leisten kann:

  • Film: kurz, am eigenen Arbeitsplatz gedreht, mit den Gefährdungen aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung.
  • Verständnisfragen: nach dem Film ein paar Fragen, die zeigen, ob das Wichtige angekommen ist.
  • Gespräch: die oder der Vorgesetzte klärt Fragen, lässt Handgriffe vorführen und beobachtet die Arbeit.
  • Nachweis: Datum, Thema, Inhalte, unterweisende Person und Teilnehmende festhalten, bei Gefahrstoffen und Biostoffen mit Unterschrift.

Die Abstände für jedes Thema finden Sie unter Unterweisung: wie oft?.

Was sich ändert

Die DGUV hat die Regel 100-001 im Juni 2025 neu herausgegeben. Das Kapitel zur Unterweisung wurde dabei in weiten Teilen überarbeitet. Die DGUV Vorschrift 1 selbst soll bei ihrer nächsten Überarbeitung angepasst werden. Einen Termin dafür nennt die DGUV auf der Seite zur Regel nicht.

Legen Sie digitale Unterweisungen deshalb so an, dass Sie einzelne Teile leicht austauschen können.

So geht es mit Betriebscampus

Betriebscampus macht kurze Lern- und Unterweisungsvideos mit Ihren eigenen Leuten, an Ihrem Arbeitsplatz. Untertitel gibt es in den Sprachen Ihres Teams. Jeder bestätigt per Klick, und der Nachweis liegt als PDF bereit.

Kurze Wissensfragen nach jedem Video sind unser nächster Ausbauschritt. Das Gespräch ersetzen wir nicht, wir bereiten es vor.

Vorlage: Checkliste Unterweisung mit VideoEine Seite zum Ausdrucken: was vor, nach und neben dem Video zu tun ist, mit Feldern für den Nachweis. Muster ohne Gewähr, bitte an Ihren Betrieb anpassen.
PDF herunterladen

Häufige Fragen

Ist eine Unterweisung per Video erlaubt?

Ja, als Hilfsmittel. Sie muss zum Arbeitsplatz passen, das Verständnis muss geprüft werden und Rückfragen müssen möglich sein (DGUV Regel 100-001).

Reicht ein Video für die Gefahrstoff-Unterweisung?

Nein. § 14 GefStoffV verlangt eine mündliche Unterweisung. Videos dürfen nach TRGS 555 vorbereiten und unterstützen.

Ist eine Online-Unterweisung rechtssicher?

Nur, wenn sie alle Anforderungen an eine Unterweisung erfüllt und dokumentiert ist. Ob das im Einzelfall reicht, kann Ihnen Ihre Berufsgenossenschaft sagen.

Kann ein Video die Löschübung ersetzen?

Nein. Praktische Löschübungen gehören zur Unterweisung der Brandschutzhelfer (ASR A2.2 Nr. 7.3).

Quellen

Passende Ratgeber

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Eugen Beckel
Eugen BeckelGründer, Betriebscampus

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