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Unterweisung wie oft? Alle Fristen im Überblick und ein Plan für 2027

Unterwiesen wird vor dem ersten Arbeitstag, bei Veränderungen und danach mindestens einmal im Jahr (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1). Jugendliche werden mindestens halbjährlich unterwiesen, also alle sechs Monate (§ 29 JArbSchG). Eigene Fristen haben einzelne Personen: Ersthelfer werden in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet, Brandschutzhelfer je nach Gefährdung alle zwei bis fünf Jahre, und die Folgebelehrung nach § 43 IfSG ist alle zwei Jahre fällig.

Die Grundregel: mindestens einmal im Jahr

Das Arbeitsschutzgesetz nennt die Anlässe, die Unfallverhütungsvorschrift die Frist. Zusammen ergibt sich für alle Beschäftigten:

  • vor dem ersten Arbeitstag, also bei der Einstellung vor Aufnahme der Tätigkeit (§ 12 ArbSchG)
  • bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei neuen Arbeitsmitteln oder einer neuen Technologie (§ 12 ArbSchG)
  • danach mindestens einmal im Jahr, mit Dokumentation (§ 4 Abs. 1 DGUV Vorschrift 1)
  • immer während der Arbeitszeit (§ 12 ArbSchG)

Kurz gesagt gilt: Ohne besondere Regel ist jede Unterweisung spätestens nach einem Jahr wieder fällig (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1).

Jugendliche: alle sechs Monate

Jugendliche sind nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz alle, die 15, aber noch nicht 18 Jahre alt sind (§ 2 JArbSchG). Sie werden vor Beginn der Beschäftigung und bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen unterwiesen, vor der ersten Arbeit an Maschinen oder mit gesundheitsgefährdenden Stoffen auch über deren besondere Gefahren. Wiederholt wird in angemessenen Zeitabständen, mindestens aber halbjährlich, also alle sechs Monate (§ 29 JArbSchG).

Für Auszubildende ab 18 gilt die Grundregel: mindestens einmal im Jahr.

Was jedes Jahr dran ist

Für viele Themen schreibt eine Verordnung die jährliche Unterweisung ausdrücklich vor, teils mit eigenen Regeln für die Form:

  • Maschinen, Werkzeuge und Stapler: vor der ersten Verwendung, danach in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich, mit Datum und Namen schriftlich festgehalten (§ 12 BetrSichV)
  • Gefahrstoffe: vor Aufnahme der Beschäftigung, danach mindestens jährlich, mündlich anhand der Betriebsanweisung, Inhalt und Zeitpunkt mit Unterschrift bestätigt (§ 14 GefStoffV)
  • Biostoffe, etwa in der Pflege: vor Aufnahme der Beschäftigung, danach mindestens jährlich, mündlich und mit Unterschrift (§ 14 BioStoffV)
  • Brandschutz, Flucht und Notfall, Erste Hilfe und innerbetrieblicher Verkehr: vor Aufnahme der Tätigkeit, danach mindestens jährlich (§ 6 ArbStättV)

Für die Ladungssicherung haben wir in DGUV Vorschrift 70 keine eigene Frist gefunden. Sie verlangt, die Ladung so zu verstauen und bei Bedarf zu sichern, dass bei üblichen Verkehrsbedingungen niemand gefährdet wird (§ 37 Abs. 4 DGUV Vorschrift 70). Wer Fahrzeuge belädt oder fährt, wird deshalb wie alle anderen mindestens einmal im Jahr unterwiesen (§ 4 DGUV Vorschrift 1).

Eigene Fristen für einzelne Personen

Neben der jährlichen Unterweisung gibt es Fristen, die an der Person hängen. Sie richten sich nach dem Datum der letzten Schulung oder Belehrung, nicht nach dem Kalenderjahr:

  • Ersthelfer: Fortbildung in der Regel alle zwei Jahre (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1)
  • Brandschutzhelfer: Wiederholung je nach Gefährdung alle zwei bis fünf Jahre, das Intervall legt der Arbeitgeber fest (DGUV Information 205-023)
  • Arbeit mit bestimmten Lebensmitteln: Folgebelehrung nach Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre, Teilnahme dokumentiert (§ 43 Abs. 4 IfSG)
  • Kitas und andere Gemeinschaftseinrichtungen: Belehrung vor der ersten Tätigkeit und danach mindestens im Abstand von zwei Jahren, also alle zwei Jahre, Protokoll drei Jahre aufbewahren (§ 34 Abs. 5a IfSG)
  • Berufskraftfahrer: keine Unterweisung, aber Weiterbildung im Abstand von jeweils fünf Jahren (§ 5 BKrFQG)

Zusätzlich bei jedem Anlass

Die Fristen sind Mindestfristen. Neu unterwiesen wird außerdem, sobald sich etwas ändert: neue Aufgabe, neue Maschine, neues Verfahren oder neue Technik (§ 12 ArbSchG). Bei Gefahrstoffen kommt jede inhaltliche Änderung der Betriebsanweisung dazu (TRGS 555 Nr. 5.1). Für Staplerfahrer nennt die DGUV auch neue Modelle, Unfälle und Beinaheunfälle sowie Verstöße gegen die Regeln.

So planen Sie 2027

Der Jahreswechsel ist ein guter Zeitpunkt, alle Fristen in einen Plan zu schreiben. So gehen Sie vor:

  • Die jährliche Unterweisung für alle in einen ruhigen Monat legen, zum Beispiel Januar oder Februar.
  • Für Jugendliche zwei Termine im Abstand von sechs Monaten planen.
  • Themen mit eigener Verordnung, etwa Gefahrstoffe oder Stapler, mit Datum eintragen und die Form beachten: mündlich, mit Unterschrift, mit Namen.
  • Für Ersthelfer, Brandschutzhelfer und die Belehrungen nach dem IfSG je Person das Datum der letzten Schulung notieren und den nächsten Termin ausrechnen.
  • Neue Kolleginnen und Kollegen nicht bis zum nächsten Termin warten lassen: Sie werden vor dem ersten Arbeitstag unterwiesen.
  • Jeden Nachweis gleich ablegen.

Ein Grund mehr für Ordnung: Seit dem Kalenderjahr 2026 müssen die Arbeitsschutzbehörden jedes Jahr mindestens 5 Prozent der Betriebe im Land besichtigen (§ 21 Abs. 1a ArbSchG).

So geht es mit Betriebscampus

Betriebscampus macht aus Ihren Unterweisungen kurze Videos mit Ihren eigenen Leuten, am eigenen Arbeitsplatz und mit Untertiteln in den Sprachen Ihres Teams. Jeder bestätigt per Klick, und wer was wann gesehen hat, steht fest, als PDF für die Prüfung.

Den Kalender ersetzt das nicht, und auch nicht die mündliche Unterweisung, die bei Gefahrstoffen und Biostoffen vorgeschrieben ist, oder praktische Übungen wie die Löschübung. Das Video bereitet vor, damit im Gespräch Zeit für Fragen bleibt.

Vorlage: Unterweisungskalender 2027Zwei Seiten im Querformat zum Ausdrucken: alle Unterweisungen 2027 nach Monaten, mit Thema, Frist, Rechtsgrundlage und Haken für den Nachweis, dazu die Fristen einzelner Personen. Muster ohne Gewähr, bitte an Ihren Betrieb anpassen.
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Häufige Fragen

Wie oft muss eine Unterweisung im Arbeitsschutz stattfinden?

Vor dem ersten Arbeitstag, bei Veränderungen und danach mindestens einmal im Jahr (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1). Jugendliche alle sechs Monate (§ 29 JArbSchG).

Wie oft muss die Stapler-Unterweisung wiederholt werden?

Mindestens einmal jährlich, mit Datum und Namen schriftlich festgehalten (§ 12 BetrSichV). Dazu kommen Anlässe wie neue Modelle, Unfälle oder Beinaheunfälle.

Wie oft müssen Brandschutzhelfer geschult werden?

Je nach Gefährdung alle zwei bis fünf Jahre, das Intervall legt der Arbeitgeber fest (DGUV Information 205-023). Die Brandschutzunterweisung für alle Beschäftigten ist zusätzlich jedes Jahr fällig (§ 6 ArbStättV).

Wie oft muss zu Gefahrstoffen unterwiesen werden?

Vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich, mündlich und mit Unterschrift (§ 14 GefStoffV), zusätzlich bei jeder inhaltlichen Änderung der Betriebsanweisung.

Wie oft muss zur Ladungssicherung unterwiesen werden?

Eine eigene Frist haben wir in DGUV Vorschrift 70 nicht gefunden. Es gilt die Grundregel: mindestens einmal im Jahr (§ 4 DGUV Vorschrift 1).

Wie oft werden Auszubildende unterwiesen?

Unter 18 Jahren mindestens halbjährlich (§ 29 JArbSchG), ab 18 wie alle mindestens einmal im Jahr.

Quellen

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Eugen BeckelGründer, Betriebscampus

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