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Einarbeitungskonzept Kita: Kinderschutz zuerst, dann Gruppe, Eltern und Dokumentation

Ein Gesetz, das Kitas allgemein ein Einarbeitungskonzept vorschreibt, haben wir im Bundesrecht nicht gefunden. Vor dem ersten Tag gelten aber feste Pflichten: das erweiterte Führungszeugnis, die Belehrung zum Infektionsschutz mit Protokoll (§ 34 Abs. 5a IfSG) und für alle, die nach 1970 geboren sind, der Nachweis über den Masernschutz. Inhaltlich gehört das Schutzkonzept nach § 45 SGB VIII an den Anfang, danach Gruppe, Eltern und Dokumentation, begleitet von einer Patin.

Was vor dem ersten Tag Pflicht ist

  • Führungszeugnis: Für die Betriebserlaubnis muss der Träger sicherstellen, dass Führungszeugnisse vorgelegt, geprüft und in regelmäßigen Abständen neu angefordert werden (§ 45 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII). Gemeint sind Führungszeugnisse nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 1 BZRG, also das erweiterte Führungszeugnis. Öffentliche Träger sollen es sich bei der Einstellung vorlegen lassen, freie Träger werden über Vereinbarungen eingebunden (§ 72a SGB VIII).
  • Belehrung zum Infektionsschutz: durch den Arbeitgeber vor der ersten Tätigkeit und danach mindestens alle zwei Jahre. Darüber wird ein Protokoll erstellt, das der Arbeitgeber drei Jahre aufbewahrt (§ 34 Abs. 5a IfSG).
  • Masernschutz: Wer nach dem 31. Dezember 1970 geboren ist und in einer Kita arbeiten soll, legt der Leitung vor Beginn der Tätigkeit einen Nachweis über Impfschutz oder Immunität gegen Masern vor, oder ein ärztliches Zeugnis, dass nicht geimpft werden kann (§ 20 Abs. 9 IfSG). Wer den Schutz braucht, regelt § 20 Abs. 8 IfSG.
  • Unterweisung im Arbeitsschutz: bei der Einstellung, vor Aufnahme der Tätigkeit und während der Arbeitszeit (§ 12 ArbSchG).

Kinderschutz zuerst

Jede Kita braucht für ihre Betriebserlaubnis ein Konzept zum Schutz vor Gewalt. Das Gesetz verlangt, dass es entwickelt, angewendet und überprüft wird, dazu Verfahren zur Beteiligung und zur Beschwerde (§ 45 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII). Anwenden kann ein Team das Konzept nur, wenn auch neue Kräfte es kennen. Deshalb gehört es in die erste Woche:

  • die Regeln Ihres Schutzkonzepts, zum Beispiel zu Nähe und Distanz, beim Wickeln oder zu Fotos
  • Ansprechpartner: die Leitung und die erfahrene Fachkraft, die bei einem Verdacht beratend hinzukommt
  • der Ablauf bei Verdacht: Bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Gefährdung schätzen die Fachkräfte das Risiko ein und ziehen eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzu. Das regeln Vereinbarungen mit dem Jugendamt (§ 8a Abs. 4 SGB VIII)
  • wie Kinder sich beteiligen und beschweren können

Ereignisse, die das Wohl der Kinder beeinträchtigen können, muss der Träger der Behörde unverzüglich melden (§ 47 SGB VIII). Neue sollten deshalb wissen, dass sie so etwas sofort der Leitung sagen.

Ein Plan für die ersten acht Wochen

So kann ein Einarbeitungskonzept in der Kita aussehen. Es ist unser Vorschlag, keine Vorgabe:

  • Vor dem ersten Tag: Führungszeugnis, Belehrung, Masernschutz falls nötig, Begrüßung und Rundgang als kurzes Video
  • Woche 1: Schutzkonzept, Ansprechpartner, Ablauf bei Verdacht, Notfall und Erste Hilfe, Hygiene
  • Woche 2 bis 4: die Gruppe, Tagesablauf, Eingewöhnung, Aufsicht drinnen und draußen, die Kinder und ihre Besonderheiten
  • Woche 5 bis 8: Eltern, Dokumentation, erste eigene Aufgaben
  • Nach acht Wochen: Gespräch mit der Leitung. Was sitzt, was braucht noch Zeit?

Quereinsteiger, Berufseinsteiger und Kräfte aus dem Ausland brauchen oft mehr Zeit. Die acht Wochen sind dann ein Rahmen, kein Ziel.

Eltern und Dokumentation

Das Gesetz sieht vor, dass die Fachkräfte mit den Eltern zum Wohl der Kinder zusammenarbeiten und die Eltern an wesentlichen Entscheidungen beteiligt werden (§ 22a SGB VIII). Neue sollten wissen, wer welche Gespräche führt: kurze Gespräche beim Bringen und Abholen, Entwicklungsgespräche, Gespräche bei Sorgen.

Wie beobachtet und dokumentiert wird, steht in der Konzeption Ihrer Kita und in den Vorgaben Ihres Landes. Neue lernen es am besten an einem echten Beispiel zusammen mit der Patin.

Die Patin

Eine erfahrene Kollegin begleitet als Patin, zeigt, beantwortet Fragen und hakt ab, was sitzt. Damit das klappt, braucht sie Zeit im Dienstplan. Nach acht Wochen folgt ein Gespräch mit der Leitung, auf Grundlage der Liste der Patin.

Was Videos leisten

Kurze Videos aus der eigenen Kita zeigen jeder Neuen dasselbe: Rundgang, Tagesablauf, Bringen und Abholen, Wickeln und Hygiene, die Regeln des Schutzkonzepts. Kinder müssen dafür nicht im Bild sein.

Das Gespräch über Kinderschutz und die Begleitung in der Gruppe ersetzen Videos nicht. Fragen müssen jederzeit möglich sein.

So geht es mit Betriebscampus

Betriebscampus dreht mit Ihrem Team die Videos für die Einarbeitung, in Ihrer Kita und nach Ihrer Konzeption. Neue sehen sie vorab auf dem Handy, mit Untertiteln in ihrer Sprache, und wer was gesehen hat, steht im Nachweis.

Eine KI, die Fragen zu Ihrer Konzeption und Ihren Abläufen aus diesen Videos beantwortet und die passende Stelle zeigt, entwickeln wir gerade mit unseren Pilotbetrieben.

Vorlage: Einarbeitungsplan KitaEine Seite zum Ausdrucken: Pflichten vor dem Start, Schutzkonzept in der ersten Woche, Plan für acht Wochen, Patin und Unterschriften. Muster ohne Gewähr, bitte an Ihren Betrieb anpassen.
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Häufige Fragen

Ist ein Einarbeitungskonzept in der Kita Pflicht?

Eine allgemeine Pflicht im Bundesrecht haben wir nicht gefunden. Landesrecht, Träger oder Auflagen zur Betriebserlaubnis können mehr verlangen. Pflicht sind aber das Schutzkonzept der Kita und die Schritte vor dem ersten Tag.

Was muss vor dem ersten Arbeitstag in der Kita vorliegen?

Das erweiterte Führungszeugnis, die Belehrung nach § 34 Abs. 5a IfSG mit Protokoll und für alle, die nach 1970 geboren sind, der Nachweis über den Masernschutz. Dazu kommt die Unterweisung im Arbeitsschutz.

Wie oft muss die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz wiederholt werden?

Vor der ersten Tätigkeit und danach mindestens alle zwei Jahre. Das Protokoll bewahrt der Arbeitgeber drei Jahre auf (§ 34 Abs. 5a IfSG).

Wie lange dauert die Einarbeitung in der Kita?

Eine feste Dauer schreibt das Gesetz nicht vor. Unser Vorschlag sind acht Wochen als Rahmen. Quereinsteiger und Berufseinsteiger brauchen oft länger.

Was gehört in eine Checkliste für die Einarbeitung in der Kita?

Die Pflichten vor dem Start, Schutzkonzept und Ablauf bei Verdacht, Gruppe und Tagesablauf, Eltern, Dokumentation, die Patin und das Gespräch zum Schluss. Die Vorlage unten fasst das auf einer Seite zusammen.

Quellen

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Eugen Beckel
Eugen BeckelGründer, Betriebscampus

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